Haft für “fahrlässige Vergewaltigung”: Schwedens Gerichte machen Ernst

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Eine #MeToo-Demonstration in Stockholm.

Urteil in Schweden

Erstes Urteil in Schweden nach Gesetzesänderung: Nichts tun heißt nicht Ja

  • vonThomas Borchert

In Schweden spricht das Oberste Gericht erstmals ein Urteil auf Grundlage des umstrittenen Einwilligungsgesetzes zur Zustimmung beim Sex – das dürfte wegweisend sein.

Vor einem Jahr führte Schweden ein umstrittenes Gesetz ein, das eine klare Zustimmung zu sexuellen Handlungen vorschreibt. Nun hat der Oberste Gerichtshof in Stockholm einen Mann wegen „fahrlässiger Vergewaltigung“ zu Haft ohne Bewährung verurteilt. In der Urteilsbegründung hieß es, er sei angesichts der stillen Passivität seiner Partnerin „grob fahrlässig“ das Risiko eingegangen, dass sie an den sexuellen Aktivitäten bei der gemeinsamen Nacht im Bett nicht freiwillig teilnahm.

Nach dem weltweit bisher einzigartigen Verbot von Sex ohne aktive Einwilligung ist in Schweden jetzt die Beweislast im Streitfall weitgehend vom potenziellen Opfer auf den potenziellen Täter übergegangen.

Bei diesem ersten Fall vor der dritten und letzten Instanz kamen zu dem Strafmaß von acht Monaten zwei weitere sexuelle Vergehen des Mannes hinzu. Er kommt nun zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Das Oberste Gericht verkürzte dabei am Donnerstag die Gefängnisstrafe aus den beiden unteren Instanzen um ein Jahr, weil es nicht mehr von einer bewusst herbeigeführten Vergewaltigung ausging.

Mann kann Einverständnis nicht nachweisen

Zwar lief das Verfahren vor dem Obersten Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit, aber die Vorgeschichte und auch Details aus der gemeinsamen Nacht sind auf der Homepage des Gerichts im Urteilstext frei zugänglich. Danach hatten der Mann und die Frau im nordschwedischen Bezirk Västerbotten nur über soziale Medien längere Zeit Kontakt miteinander, bis die Frau mit „Ja“ auf seine Frage nach einer gemeinsamen Nacht antwortete. Sie schloss dabei aber Sex ausdrücklich aus und bekam ein „Ok“ zurück.

Als der Mann nach langer Autofahrt gegen ein Uhr in der Nacht ankam, legte er sich zu der schon ins Bett gegangenen Frau. Über die von ihm gestarteten sexuellen Berührungen gehen die Schilderungen beider dann auseinander. Der Mann erklärte, sowohl das ganze „Set-up“ wie auch die wortlose Passivität der Frau seien für ihn Ausdruck davon gewesen, dass sie ihre Meinung zu gemeinsamem Sex geändert hatte.

Vor dem Sex: Er hätte fragen müssen

Die Frau dagegen erklärte, sie sei durch die Aktivitäten des Mannes „vor Schreck erstarrt“ und habe sich deshalb nicht wehren können. Der Mann will erst spät begriffen haben, dass die Frau wohl doch nicht wollte. Er habe dann sofort von ihr abgelassen und sich anschließend entschuldigt. Sie rief sofort danach eine Freundin an und schilderte ihr das Erlebnis als sexuellen Missbrauch. Den Mann ließ sie wegen der enorm weiten Entfernung zu seinem Wohnort in ihrer Wohnung übernachten.

Das Gericht stellte sich hinter die Darstellung der Frau als „durchweg glaubwürdig“ und schrieb im Kommentar zum Urteil: „Die Tatsache, dass die Klägerin und der Täter sich einig waren, im selben Bett zu liegen und dass sie nur noch mit Unterwäsche bekleidet waren, bedeutet nicht, dass die Klägerin freiwillig an sexuellen Handlungen teilgenommen hat.“ Im Klartext heißt das: Er hätte sie mindestens noch einmal fragen müssen.

Das höchstinstanzliche Urteil wurde in Schweden mit Spannung als richtungweisend für die künftige Rechtsprechung erwartet. Die bisherigen Vergewaltigungsverfahren seit Inkrafttreten der Neuregelung haben fast zu zwei Dritteln zu Schuldsprüchen geführt. Dabei gab es nach einer Erhebung der Nachrichtenagentur Siren nur in Ausnahmefällen (elf Prozent) ein Urteil wegen „fahrlässiger Vergewaltigung“.

Die Kriminalisierung von Sex ohne Einwilligung ist Folge der #MeToo-Bewegung mit Protesten schwedischer Frauen gegen sexuelle Gewalt; der Widerstand war so massiv wie nirgends sonst in Europa. Als der Stockholmer Reichstag das Gesetz verabschiedet hatte, führten die Schlagzeilen international auch zu Hohn und Spott: Nun müsse man/frau bei den superfeministischen Skandinaviern also erst eine schriftliche Einverständniserklärung ausarbeiten und unterzeichnen.

Auch heimische Juristen kritisierten die mutmaßlich kniffelige Klärung der Frage, was genau unter aktiv erklärtem Einverständnis zu verstehen sei. Auch war die Umkehrung der Beweislast vom Ankläger auf den Angeklagten umstritten. Anne Ramberg, Generalsekretärin von Schwedens Anwaltskammer, gehörte zu den Kritikerinnen des Gesetzes, sie hat sich aber jetzt im Rundfunk uneingeschränkt positiv zum ersten höchstrichterlichen Urteil geäußert: „Es verdeutlicht die Anforderungen an Freiwilligkeit mit recht strengem Blick. Ich glaube schon, dass dieser Weg zu mehr Schuldsprüchen in solchen Verfahren führen wird.“

Die Gesetzeslage in Schweden

Als erstes Land der Welt stellte Schweden 1999 jeden Kauf sexueller Dienste unter Strafe. Kunden von Prostituierten müssen mit Bußgeld oder Haft bis zu sechs Monaten rechnen.

2018 verbot der Reichstag mit einer als „Einverständnisgesetz“ bezeichneten Neuregelung Sex ohne Einwilligung von Partnern. Als Ausdruck von Freiwilligkeit wird dabei definiert, dass diese „durch Worte, Handlung oder auf andere Weise zum Ausdruck gekommen ist“.

Kann dies nicht nachgewiesen werden, liegt im Prinzip Vergewaltigung vor, die mit zwei bis sechs Jahren Haft bestraft wird. Mit maximal vier Jahren geringer ist das Strafmaß für das neu definierte Delikt „fahrlässige Vergewaltigung“, bei dem der Täter oder die Täterin nicht bewusst gegen den Willen einer/eines anderen sexuell aktiv geworden ist.

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