Sex in Schweden nur noch mit ausdrücklichem Einverständnis erlaubt

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#metoo: Schwedens neues Sex-Gesetz

Ein Erfolg für die #metoo-Bewegung: „Nur Ja heißt Ja“ löst „Nein heißt Nein“ ab. Schweden finden Schutz vor sexueller Gewalt gut, auch wenn sie das Gesetz verwirrt.

Ein klarer Punktsieg für die #metoo-Bewegung, leere Symbolpolitik oder staatliche Kontrollmanie bis unter die Bettdecke? Dass Schweden als erstes Land der Welt für Sex gesetzlich ausdrückliches Einverständnis aller Beteiligten vorschreibt, löst bei den Skandinaviern gemischte, aber fast durchweg sachliche, wenig polemische Reaktionen aus. „In der Theorie ganz ausgezeichnet, aber bei der praktischen Anwendung wohl ziemlich problematisch und kompliziert“, sagt die Publizistin MarieLouise Samuelsson und bringt damit die noch unsichere Reaktion vieler Schweden beiderlei Geschlechts auf den Punkt.Die Schwedinnen protestieren seit Oktober so massenhaft und unüberhörbar wie nirgends sonst mit berufsbezogenen #metoo-Berichten und -Aufrufen aus allen Branchen gegen sexualisierte männliche Gewalt – darunter Schauspielerinnen, Bauarbeiterinnen und Juristinnen. Dieser Sturm in Tsunamistärke hat alle überrascht und der rot-grünen Regierung eine perfekte Plattform für ihre ohnehin geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts geliefert. In seiner Weihnachtsansprache konnte Ministerpräsident Stefan Löfven mit dem Segen aller Parlamentsfraktionen ankündigen, dass am 1. Juli 2018 ein „Einverständnisgesetz“ in Kraft trete. Sein unfreiwillig komischer Kernsatz vor einem rot geschmückten Christbaum: „Sex soll immer freiwillig sein – und ist er nicht freiwillig, ist er gesetzwidrig.“

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Dahinter steht als absolut seriöses Problem die Beweislast im Konfliktfall. Wer in Schweden sexuell loslegen will, muss künftig das aktive Einverständnis von Partnern durch deren Worte oder Handeln eingeholt haben. Liegt das nicht vor, kann der trotzdem aktive Teil nach den neuen Straftatbeständen „fahrlässige Vergewaltigung“ oder „fahrlässiger sexueller Übergriff“ zu bis zu vier Jahren Haft verurteilt werden.

Damit soll die Beweislast zugunsten der in der Regel weiblichen Opfer von männlichen Sexualstraftätern umgekehrt werden: Nun müssen letztere das Einverständnis nachweisen und nicht mehr die Opfer, dass sie gegen ihren Willen sexuell belästigt wurden.

„Es ist höchste Zeit, die Schuld da anzusiedeln, wo sie wirklich liegt: beim Täter“, sagt Vizepremier Isabella Lövin von den Grünen. Wie ihr sozialdemokratischer Chef Löfven gehört sie einer ausdrücklich „feministischen Regierung“ an. Schweden verbot 1999 als erstes Land der Welt den Kauf sexueller Dienste und kriminalisierte damit die Freier – nicht mehr die Prostituierten. Auch jetzt setzen die Politiker nicht zuletzt auf die „normative“ Kraft der Regelverschärfungen – unter dem Beifall von #metoo-Initiatorinnen.

Nur bleibt auch jetzt der messbare Erfolg der neuen Regeln umstritten. Nach wie vor stünde im Ernstfall Aussage gegen Aussage, meinen Juristen. Manche fügen sarkastisch hinzu: Es sei denn, man tauscht auch noch vor jedem Stellungswechsel schriftliche Einverständniserklärungen aus. Anne Ramberg, Vorsitzende der Anwaltsvereinigung, warnte: „Wir werden genau dieselben Probleme haben wie jetzt, um einen Übergriff zu beweisen.“

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