Das dänische Einbürgerungsrecht ist Monty Python und jede Menge Kafka

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Politiken 11.8.2019

Das dänische Einbürgerungsrecht ist lupenreines Monty Python

 (Übersetzung eines Beitrags in der Kopenhagener Zeitung Politiken)

Der Versuch, dänischer Staatsbürger zu werden, ist zu einem absurden Unterfangen geworden. Man muss über Jahrzehnte zurück jeden Auslandsaufenthalt angeben und selbst der geringste Gesetzesbruch muss über ein halbes Jahrhundert zurück untersucht werden.

 

Von Thomas Borchert

 

Thomas Borchert ist gebürtiger Deutscher, Journalist und Bewerber um die dänische Staatsbürgerschaft seit dem 30. Dezember 2018

 

Die neue (sozialdemokratische) Ministerpräsidentin Mette Frederiksen hat eine weiter harte Ausländerpolitik angekündigt, aber von nun an geleitet von „gesundem Menschenverstand, ohne verrückt zu sein“. Schon dieses doch recht bescheidene Versprechen verlangt nach markanten Veränderungen.

 

Das bezeugt die Geschichte von Dennis Speaker. Nach 47 Jahren als Tierarzt in Dänemark ist sein Antrag auf die hiesige Staatsbürgerschaft abgelehnt worden. Seine Sprachkenntnisse seien nicht ausreichend bewiesen, meinte das Einbürgerungsamt im Ausländer- und Integrationsministerium ein paar Wochen, bevor die neue Regierung angetreten ist.

 

Soll man lachen, weinen oder in Wut ausbrechen?

Ich hab alles durchprobiert, als ich selbst mit dem Bewerbungsformular zur Einbürgerung kämpfte. Nach 36 Jahren hier wollte und will ich gerne vollwertiger Bürger in Dänemark werden und dasselbe Stimmrecht haben wie meine dänische Ehefrau und unsere drei Kinder in meinem zweiten Heimatland.

 

Dass man dafür als Zuwanderer eine Reihe von Anforderungen erfüllen muss, versteht sich von selbst. Aber ich konnte kaum glauben, dass wir im Antragsformular „alle (dick herausgehoben) Auslandsaufenthalte der letzten 12 Jahre, inklusive Wochenendausflüge“ anführen müssen.

 

Will das Einbürgerungsamt allen Ernstes wissen, wie lange und warum ich an einem Samstag im Dezember 2007 oder 2008 über die Öresundbrücke von Kopenhagen ins benachbarte schwedische Malmö „ausgereist“ bin? Ich erinnere mich schwach, dass da was war mit Weihnachtseinkäufen und meiner Mutter Malmö zeigen. Am Telefon bestätigte mir die Hotline vom Einbürgerungsamt, dass ich auf jeden Fall auch Malmö angeben sollte: „So gut du es eben kannst.“

 

Schriftlich wird jede Antragsteller belehrt, dass das hier ganz bestimmt ernst gemeint ist: Unterlassen wir eine angeforderte Angabe über unser Vorleben, kann das den Ausschluss von der dänischen Staatsbürgerschaft zur Folge haben, ein für alle mal. Also hab ich pflichtschuldigst schmuddelige alte Terminkalender, Fotosammlungen und längst stillgelegte Harddisks auf der Jagd nach Feriendaten durchkämmt.

 

Dabei ein wahrer Schatz: Quittungen von Ostsee-Autofähren. Personal vom Altersheim meiner Mutter in Hannover half mit den Übernachtungsdaten von Besuchen des Sohnes, so etwa alle sieben bis acht Wochen im Schnitt. Eigentlich zu wenig, wenn man es recht bedenkt.

 

Die Sache fühlte sich an, als sei man in dem absurden Sketch von Monty Python gelandet, in dem ein Brite auf ihm seltsam erscheinende Fragen einer Frau mürrisch antwortet: „I didn’t expect the Spanish inquisition.“ Und zack, geht die Tür auf, drei feuerrot gekleidete Kardinäle stürmen herein. Der erst ruft mit scharfer Stimmen: „Nobody expects the Spanish inquisition.“ Bewerber um die dänische Staatsbürgerschaft nicken mit den eigenen Erfahrungen im Hinterkopf auch zustimmend, wenn der Kardinal stolz die eigene Arbeit (hier gleich übersetzt) beschreibt: „Unsere schärfsten Waffen sind Überraschung, Furcht und erbarmungslose Effektivität.“

 

Als unfreiwilliger Archäologe in meiner Vergangenheit war ich dann auch ein bisschen stolz auf die Liste mit 132 Auslandsaufenthalten. Bis sich herausstellte, dass die Summe in Tagen über die letzten neun Jahre nicht die Dauer eines Jahres übersteigen durfte. Oh nein! Unglaublich?

 

2018 legte die damalige Ausländerministerin dazu eine von diesen kafkaesken Erklärungen der Gummiparagrafen vor, von denen es im dänischen Einbürgerungsrecht nur so wimmelt:

 

„Kürzere Auslandsaufenthalte , darunter Wochenendausflüge und normale Urlaubsreisen im Ausland haben zunächst keine Relevanz bei der Erfüllung der Aufenthaltsanforderungen. Es geht allerdings dabei immer die konkrete Bewertung der einzelnen Aufenthalte und der Gesamtzahl der Aufenthaltsunterbrechungen innerhalb der relevanten Aufenthaltsperiode.“

 

Das setzt nun die Alarmglocken bei mir in Gang. Wir haben auch eine Zweitwohnung in Berlin, die unsere Familie genauso nutzt wie andere in Dänemark ihre Ferienhäuser am Wasser. Aber in unserem Fall südlich der Grenze. Nach Norden, in umgekehrter Richtung bin ich außerdem als Skandinavien-Korrespondent zu Arbeitszwecken viel in Schweden, Norwegen, Finnland und Island herumgereist. Wie das eben so ist im modernen Arbeitsleben.

 

Mein Horizont ist sich durch die Reise größer geworden und meine Begeisterung für den Norden auch. Nun aber trugen sie dazu bei, dass ich mich in den letzten neun Jahren mehr als eins außerhalb von Dänemark aufgehalten habe. Das darf niemand, wenn er oder sie dänisch werden möchte. Man fühlt sich ins 19. Jahrhundert zurückversetzt.

 

All das hatte ich nicht erwartet, als ich mich nach Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft 2015 für das anmeldete, was damals Staatsbürgerschaftsprüfung hieß. Ich bestand ohne Probleme.

 

Als ich mit dem Antragsprozess weitermachen wollte, hatte das Folketing, Dänemarks Parlament, diesen Test mit 30 Fragen rückwirkend für ungültig erklärt. Man meinte, er sei zu leicht gewesen.

 

Es wurde dann regierungsamtlich als Erfolg gewertet, dass bei der nun folgenden, viel schwereren Prüfung mit 40 Fragen, die Durchfallquote in die Höhe schoss. Jetzt wurde man z.B. nach den Lebensjahren des dänischen Komponisten Carl Nielsen gefragt: 1865-1931, 1870-1940 eller 1892-1965?

 

Ich hab auch im zweiten Anlauf bestanden, allerdings mit mehr Schweiß auf der Stirn. Und mit dem Begriff Apartheid im Hinterkopf, weil der Test eindeutig darauf ausgerichtet war, alle die auszusortieren, die kein Top-Schultraining im Gepäck haben. Allerdings gibt es auch für uns mit dem Uni-Diplom keinen Grund zu voreiliger Freude. Denn wenn wir zu Ausländern mit „kriminellem Vorkommnissen“ gestempelt werden, hilft weder der bestandene Einbürgerungstest noch eine Spitzennote beim auch verlangten Sprachtest, zusammen mit Österreich der schwerste in Europa.

 

Die unter Grenze, ab der der Staat uns als Kriminelle abweist, liegt bei einem Bußgeld von mindestens 3000 Kronen (ca. 400 Euro) für zu schnelles Fahren oder sonstige Fehltritte im Vorleben. Der Kandidat Nasim Mashir disqualifizierte sich 2014, als er mit einen Unkrautbrenner vor seinem Haus hantierte. An sich sollte es für eine vorbildliche Übernahme „dänischer Werte“ sprechen, dass er 13 Jahre nach der Flucht vor den afghanischen Taliban ein Haus in der jütländischen Ortschaft Rask Mølle sein eigen nennen konnte.

 

Nur leider setzte er versehentlich die Ligusterhecke in Brand. Es gab keinen Schaden. Trotzdem führte das Bußgeld der Polizei für Verletzung der gesetzlichen Ordnungsregeln zur Abweisung seines Antrags auf die dänische Staatsbürgerschaft. Nach den Einbürgerungsregeln kamen nun fünf Jahre „Quarantäne“ auf ihn zu, ehe ein kompletter Neustart des Einbürgerungsantrags möglich war.

 

Der dänische Staat will uns auch dann nicht, wenn wir ein Gesetz irgendwo sonst auf der Welt gebrochen haben. Im Antragsformular findet sich unter „Kriminelle Vorkommnisse im Ausland“ folgende Wegweisung: „Die musst entsprechend auch alle kriminelle Vorkommnisse angeben, deren du verdächtigt, angeklagt oder für die bestraft worden bist. Dazu gehören auch Strafen auf Bewährung, Bußgelder und Verwarnungen für Vorkommnisse, die du verursacht hast, deren du aber noch nicht verdächtigt oder für die du nicht angeklagt oder bestraft worden bist.“

 

Das umfasst also auch Bagatellen und Fehltritte, die von keiner Behörde jemals entdeckt wurden, egal wie lange der Fall zurückliegt. In der juristischen Fachsprache wird das Zwang zur „Selbstinkriminierung“, als Selbstanklage genannt, die ansonsten im Strafrecht verboten ist.

 

Eine britische Antragstellerin, die seit 1972 in Dänemark lebt, rief beim Einbürgerungsamt an und fragte, ob sie auch eine zweistündige Festnahme 1962 im Gefolge zivilen Ungehorsams bei einer Demonstration angeben soll. „Absolut“ lautete die Antwort. Also führte sie das „kriminelle Vorkommnis“ an.

 

Ein paar Monate später bekam sie eine Aufforderung, zusätzliche Informationen zu liefern, z.B. ob über ein Bußgeld oder sonstiges Nachspiel. Das verneinte sie bestimmt, konnte sich aber nach 55 Jahren nicht an alle Details erinnern. Sie schlug selbst Kontaktaufnahme mit der britischen Polizei vor. Die hatte nicht die geringste Information, die Antragstellerin bekam den dänischen Pass.

 

Ein US-Bürger führte in seinem Antrag ein ebenso selbstinkriminierendes wie unschuldiges Geständnis an: Er habe 1998 in Schweden ein Bußgeld über 800 Kronen (80 Euro), den Minimumsbetrag, für zu schnelles Fahren bekommen. Hier verlangte das Einbürgerungsamt von sich einen behördlichen Beweis. Die schwedische Polizei schrieb zurück, dass nach fünf Jahren derlei Daten zu löschen seien. Das dänische Amt meinte, ohne den behördlichen Beweis müsse der Einbürgerungsausschuss im Parlament entscheiden. Der wies den Antrag zunächst ab. Glücklicherweise führte anschließender Einsatz von mehreren Mitgliedern zur einer Revision der Entscheidung.

 

Diese Geschichte weckte plötzlich Erinnerungen über ein „kriminelles Vorkommnis“ in meinem dänischen Leben. Es ist sogar veröffentlicht im von mir mit Begeisterung für die Stadt verfassten Reiseführer „Kopenhagen – Merian Momente“ von 2017: „Ich radelte im schönsten Sonnenschein durch die Innenstadt am Nytorv. Wie fast jeder hier rollte ich bei Rot langsam über die Fußgängerampel am Strøget, der Einkaufsmeile. ‚Hast du einen Moment Zeit?’, rief mir eine Frau im Sommerkleid lächelnd zu. „Klar,“ flötete ich zurück und sprang mit Schwung vom Rad. ‚Du hast gerade ein paar Verkehrsregeln verletzt’, sagte die Kopenhagenerin, immer noch lächelnd, zeigte ihre Dienstmarke vor und verpasste mir einen Strafzettel.“

An die charmante Ordnungshüterin hab ich immer gerne und voll Wärme zurückgedacht. Nur in dem Augenblick nicht, als mir klar wurde, dass unsere Begegnung Sprengstoff ist für die Bewerbung um die dänische Staatsbürgerschaft. Ich hatte sie ja schon abgeschickt. Solche „kriminellen Vorkommnisse“ in Dänemark müssen natürlich auch angegeben werden, egal wie geringfügig oder wie lange sie her sind.

 

Auch wenn mancher jetzt ungläubig abwinken wird: Ich habe zugleich mit der Ablieferung dieses Textes nachträglich „gestanden“ und das angeführte Zitat aus dem Reiseführer auch dem Einbürgerungsamt geschickt. Wo ist man nur gelandet? Freiwillig in einem Tollhaus?

 

Die wundersamen persönlichen Erlebnisse haben mich auch journalistisch immer neugieriger gemacht. Was Politiker in Interviews (für ein geplantes Buch) erzählt haben, bestätigt den Eindruck von verrückten Regeln und vollständiger Willkür bei ihrer Anwendung. Nur dass es viel weniger lustig zugeht als bei einem Sketch von Monty Python.

 

Ein Mitglied des Einbürgerungsausschusses im Parlament hat das Wort: „Wir bekamen einen Fall mit einer Frau, die nach der Flucht aus Weißrussland Asyl in Dänemark bekommen hatte. Sie gab an, dass sie für ihre Aktivitäten beim Kampf um Demokratie zu Gefängnis in Weißrussland verurteilt wurde. Das war der Grund für ihre Flucht und auch der Grund, dass ihr Asyl gewährt wurde. Sie fügte ihrem Antrag auf Staatsbürgerschaft die Asylpapiere als Beweis dafür an, dass sie im Gefängnis gesessen hat. Genau das hatte zur Folge, dass ihr Antrag auf Staatsbürgerschaft abgelehnt wurde.“

 

Kristallklar logisch ist das, und jeder wird es einsehen: Opposition gegen den weißrussischen Diktator Lukatschenko gilt für dänische Behörden natürlich als „kriminelles Vorkommnis im Ausland“. Dass diese Bewerberin am Ende doch die dänische Staatsbürgerschaft bekommen hat, ist nur ihrem Kontakt mit einem bestimmten Parlamentsmitglied zu verdanken, der eine Abstimmung zu ihren Gunsten erwirkte.

 

Dieser Ausschuss ist über der Behörde die oberste Instanz und betreibt dabei Gesetzgebungsarbeit nach Art. 44 der Verfassung: „Kein Ausländer kann die Staatsbürgerschaft anders als per Gesetz bekommen.“ Diese seltsame Konstruktion aus dem Jahr 1849 bedeutet auch 150 Jahre später, dass Antragsteller entweder mit ihrem Namen in einem Gesetzestext auftauchen oder bei Ablehnung des Antrages eben ausgelassen werden. Es gibt kein Recht auf Anfechtung oder Klage vor Gericht. Auch das eine überraschende Zeitreise in die Vergangenheit.

 

Normalerweise legt die Behörde dem Parlamentsausschuss einen Fall vor, wenn sie sich der Entscheidung nicht sicher ist oder Antragsteller um Dispensation, also Befreiung von einer Vorschrift gebeten haben. In der Regel geht es dabei um krankheitsbedingte Handicaps (attestiert von Ärzten) als Hindernis bei den Einbürgerungs- und Sprachtests. Im Lauf einer Ausschusssitzung behandeln die Mitglieder zwischen 5 und 100 Einzelfälle. Ganz kurz vor einer Sitzung mit 40 Fällen durfte ich mal den turmhohen Papierstempel dazu bestaunen und wunderte mich: Welches Parlamentsmitglied könnte wohl in der Lage sein, all dies durchzuarbeiten, das doch von existenzieller Bedeutung für die Antragsteller ist?

 

Die Zeitung „Politiken“ berichtete 2015 über zwei gleichaltrige irakische Brüder, die mit einen Anwalt wegen extremer und praktisch identischer Handicaps die Befreiung von den Sprach- und Einbürgerungstests beantragt hatten. Während ein und derselben Sitzung bekam der eine die Staatsbürgerschaft zuerkannt, der Antrag des anderen wurde abgelehnt.

 

Das Ungewöhnliche an der Geschichte der Brüder abgesehen von der Absurdität der Ungleichbehandlung bestand darin, dass sie an den Tag kam. Die Sitzungen des Einbürgerungsausschusses und Abstimmungen sind geheim. Es gibt keine Protokolle. Kein Gericht, keine Ombudsmann und am allerwenigsten die Betroffenen können Rechenschaft verlangen.

 

Deshalb präsentiere ich hier auch nur Beispiele mit einem am Ende positiven Abschluss, weil irgendjemand den Fall öffentlich gemacht hat. Wir sehen nicht mehr als die Spitze des Eisberges. Was ist mit all den anderen, die still aufgegeben haben nach der Ablehnung ihres Antrags mit so grotesken Begründungen wie die Frau aus Weißrussland oder der Mann mit dem lächerlichen Bußgeld aus dem letzten Jahrhundert? Weil sie weder von der Möglichkeit wussten, ein Parlamentsmitglied oder einen Journalisten anzusprechen. Oder weil sie während des alles andere als transparenten Antragsprozesses ganz einfach Angst bekamen. Man hat ja nicht mal das Recht zu einem persönlichen Gespräch bei der Behörde.

 

Christian Langballe von der (rechtspopulistischen) Dänischen Volkspartei war Vorsitzender im Einbürgerungsausschuss, bis er bei der Folketings-Wahl im Juni durchfiel. Er hat mir erklärt, dass er so gut wie immer mit Nein stimmt, wenn Antragsteller ”aus einem Land in Nahost kommen”. Er habe mit Hinblick auf neue muslimische Staatsbürger in Dänemark ganz einfach ein Interesse daran, dass „die Zahl heruntergeht“.

 

Freundlich lächelnd bestätigte Langballe meine Vermutung, dass es bei den Entscheidungen des Ausschusses eigentlich gar nicht um die Einzelfälle geht, sondern dass es in Wirklichkeit ein politischer Kampf um die Mehrheit ist: „Absolut.“ So sei es gewesen, sagt er, seit es seiner Partei gelungen sei, „die Staatsbürgerschaft zu politisieren“ und dabei vor allem (die rechtsliberale Partei) Venstre und später auch die Sozialdemokratie auf diese Linie herüberzuziehen.

 

Neben der uneingeschränkten von der Verfassung gesicherten Macht des Ausschusses definieren Direktiven, (im Dänischen: „Rundschreiben“) das Einbürgerungsrecht, die hinter verschlossenen Türen außerhalb des Parlamentssaales von Parteien ausgehandelt werden.

 

Sie bilden das Regelwerk mit immer neuen, wie beschrieben teils wahnwitzigen Hindernissen vor Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft. Beide Elemente formen ein System ohne die geringste Form von Rechtssicherheit und Garantien für Gleichbehandlung. Ich hätte nie für möglich gehalten, dass so ein System im heutigen Dänemark möglich ist. Dass ich ein naiver Idiot war, machte mir ein Parlamentsmitglied mit einem einzigen Satz aus der Arbeit im Einbürgerungsausschuss klar: „Das Ganze ist einfach nur Bingo, ein Lotteriespiel.“

 

Bis zur Entscheidung über unsere Anträge vergehen normalerweise jeweils zwei bis drei Jahre. Vermutlich auch ein Europarekord ohne Grund zu Stolz. Jetzt ist noch ein halbes Jahr Wartzeit obendrauf gekommen als Folge der letzten Direktive von Ende 2018. Seitdem können wir auch nach der endgültig positiven Entscheidung erst neue Staatsbürger nach einer Zeremonie mit Teilnahmepflicht werden.

 

Zu dieser Zeremonie gehört der Zwang, einem Repräsentanten des Staates die Hand zu geben: „von Angesicht zu Angesicht“, „ohne Handschuhe mit flacher Handfläche an flacher Handfläche“ – „um in feierlicher Form und ganz konkret den Moment im Leben der Teilnehmer zu markieren, in dem sie dänische Staatsbürger werden.“ (Ministerielle Anweisung an alle Kommunen).

 

Das klingt nach einem passenden Abschluss für einen durchweg deprimierenden Weg als Antragsteller. Die Dänische Volkspartei hat ihn über viele Jahre mit einem endlosen, wirren Verschärfungs-Irrsinn ihren Stempel aufgedrückt. Mette Frederiksen, die neue Ministerpräsidentin, muss wohl nicht zuletzt an das Einbürgerungsrecht gedacht haben, als sie eine Ausländerpolitik mit gesundem Menschenverstand ankündigte, „aber nicht verrückt“.

 

 

One thought on “Das dänische Einbürgerungsrecht ist Monty Python und jede Menge Kafka

    […] ich das in einem viel zu langen, aber dank der grotesken Beispiele unfreiwillig unterhaltsamen Beitrag  für die Kopenhagener Zeitung „Politiken“ als lächerlich und empörend zugleich dargelegt habe, kam Fan-Post ausgerechnet von einem […]

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