Dänische Richter strafen Facebook-Mobber hart ab
Haftstrafen für digitales Mobbing mit Sexvideo
Folgenschwerer Klick: Tausend Dänen droht eine Anklage und eine Vorstrafe, weil sie via Facebook ein Amateur-Sexvideo mit 15-Jährigen weiterverbreitet haben.

Auf tausend junge Dänen kommen Gefängnisstrafen und gravierende Folgen für ihre berufliche Zukunft zu, weil sie via Facebook ein Amateur-Sexvideo mit 15-Jährigen weiterverbreitet haben. Die Weichen dafür sind jetzt mit harten Urteilen bei zwei Pilotverfahren gegen einen 20- Jährigen und einen 19- Jährigen gestellt worden: Die Gerichte in Randers und im Kopenhagener Vorort Lyngby verurteilten sie wegen der Weiterverbreitung von Kinderpornografie zu 40 bzw. 30 Tagen Haft auf Bewährung.
Die folgende Eintragung in ein Register wegen Vergehens in der Kategorie „Missbrauch von Minderjährigen“ wird erst nach zehn Jahren gelöscht und schließt die Betroffenen von diversen padägogischen Betätigungen als Beruf oder in der Freizeit aus. Auch die Polizei-Ausbildung ist versperrt.
Noch nicht entschieden ist über die Frage von Schadensersatz für die Opfer dieses international stark beachteten Falls von digitalem Massenvergnügen auf Kosten wehrloser Mobbingopfer. 800 ansonsten unbescholtenen Dänen und 200 Däninnen im Alter zwischen 15 und 30 Jahren ist mitgeteilt worden, dass gegen sie wegen Verbreitung von Kinderpornografie Anklage erhoben wird. Alles in allem fünftausendmal hatten sie zwischen 2015 und 2017 zwei Sexvideo-Clips von 56 und 40 Sekunden Dauer sowie ein Foto mit einem 15- jährigen Mädchen und einigen gleichaltrigen Jungen über den Facebookdienst Messenger geteilt.
„Meine Mandantin ging in die 9. Klasse, als das Ganze anfing. Sie wird mit den Folgen des Videos im Netz ihr Leben lang zu kämpfen haben,“ so Miriam Michaelsen, Anwältin der unfreiwilligen Hauptperson und Nebenklägerin vor dem Gericht in Lyngby. Der 19- jährige Angeklagte gab das an, was wohl als normal gilt beim Mobbing durch Teilen in den sozialen Medien: „Ich hab mir nicht das Geringste dabei gedacht.“ Der „bizarre Sex“ sei ja freiwillig gefilmt worden, nicht im Traum hätte er daran gedacht, dass die Beteiligten minderjährig sein könnten. Nur dass die Verantwortung bei der Klärung der Volljährigkeit eben bei den Verbreitern liegt und es keine Einwilligung zur Verbreitung der Clips von den Abgebildeten gab.
Hier werde ein abschreckendes Signal gesetzt, meinte Staatsanwältin Bente Schnack, damit gerade junge Nutzer der sozialen Medien sich der schwerwiegenden Folgen von digitalem Mobbing Minderjähriger bewusst würden. Nicht nur die plötzlich mit drohenden Vorstrafen konfrontierten Jugendlichen samt Eltern können dem entgegenhalten, dass hier wohl auch die Organisatoren und Profiteure der sozialen Medien und staatliche Hüter von Recht und Ordnung auf die Anklagebank gehört hätten.
Zwar brachte Facebook die Ermittlungen ins Rollen und wies die zuständige US-Aufsichtsbehörde auf die Sexvideos hin, worauf das Washingtoner Justizministerium Europol in Bewegung setzte. Aber da waren die Clips und das Foto schon zwei Jahre ungehindert „unterwegs“ gewesen, ohne dass Facebook etwas unternahm.
Und Dänemarks Polizei hatte auch schon im Jahr 2015 nach ersten Klagen der Hauptbetroffenen ermittelt, nach der Schließung von zwei geschlossenen Facebookgruppen den Fall aber zu den Akten gelegt. Es sei ja auch für die Behörden so schwer, mit Facebook überhaupt in Kontakt zu kommen, entschuldigte ein Polizeisprecher die eigene Passivität nach dem ersten Ermittlungsschub.
Anwältin Michaelsen hofft, dass die jetzt deutlich härtere Haltung der dänischen Justiz mittels „kräftiger Konsequenzen“ für die digitalen Sexual-Mobber die Normen bei Jugendlichen verschiebe.