“Estonia”-Untergang wird nach 25 Jahren neu untersucht

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Freispruch für Filmteam

von Thomas Borchert

„Estonia“-Tauchgang war keine Grabschändung.

Ein Gericht in Göteborg hat am Montag zwei Schweden vom Vorwurf der Verletzung des Grabfriedens durch Unterwasser-Aufnahmen am Wrack der „Estonia“ freigesprochen. Beim Untergang der Ostseefähre am 28. September 1994 waren 852 Menschen ums Leben gekommen. Nachdem nur 94 der Toten geborgen werden konnten, erklärte die schwedische Regierung das Wrack in internationalen Gewässern vor der Insel Utö zur Grabstätte, an der Tauchunternehmen seit 1997 verboten sind. https://bb8f5878cf01868899e60b6dddb8c2ba.safeframe.googlesyndication.com/safeframe/1-0-37/html/container.html

Das 2019 trotzdem durchgeführte Projekt des Journalisten Henrik Evertsson und des Unterwasserfilmers Linus Andersson erregte weltweit Aufsehen, weil dabei erstmals ein drei Meter hohes und 1,20 breites Loch in der Schiffswand entdeckt wurde. Dies könnte neue Erkenntnisse über die Ursache für das schlimmste Unglück der europäischen Zivilschifffahrt nach Kriegsende bringen.

Die beiden beriefen sich erfolgreich darauf, dass sie ihr Tauchprojekt von einem deutschen Schiff in internationalen Gewässern durchgeführt hatten. Das Gericht hob beim glatten Freispruch heraus, dass Deutschland sich dem von Schweden initiierten Abkommen über die „Estonia“ als geschützte Grabstelle nie angeschlossen habe.

Zu den Besonderheiten des Verfahrens gehörten die gleichzeitigen Ankündigungen der Regierungen von Schweden, Finnland und Estland, im Sommer amtliche Tauchunternehmen zur genauen Untersuchung des von den Privattauchern entdeckten Lochs durchzuführen. Eigens dafür soll nun das Gesetz geändert werden.

Betroffene der Katastrophe hatten mit Unverständnis darauf reagiert, dass im Havariebericht das Loch nicht erwähnt worden war. Die amtliche Erklärung für das Unglück, wonach sich das Bugvisier der „Estonia“ bei viel zu hoher Geschwindigkeit auf der stürmischen Ostsee geöffnet habe und abgerissen sei, wird von vielen Seiten als unzureichend angezweifelt.

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