“Schlechter Lebenswandel” wird in Schweden Abschiebegrund

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Forssell führt Gummiparagrafen ein: „Schlechter Lebenswandel“ wird in Schweden zum Abschiebegrund

30.3.2026

Von: Thomas Borchert

Die schwedische Minderheitsregierung setzt eine Initiative der extrem rechten „Schwedendemokraten“ um, von denen sie sich tolerieren lässt.

In Schweden wird nach dem Willen der Regierung „schlechter Lebenswandel“ als Abschiebegrund für Zugewanderte eingeführt. Bei der Vorstellung eines entsprechenden Gesetzentwurfs sagte Migrationsminister Johan Forssell in der vergangenen Woche, dass neben der Einhaltung von geltenden Regeln das „Gesamtbild“ der Betroffenen unter Einschluss ihrer Meinungsäußerungen von Behörden bewertet werden solle. In der schriftlichen Begründung des Gesetzes heißt es: „Im Grunde beinhaltet die Forderung nach gutem Lebenswandel, dass man ein ehrliches und anständiges Leben führt. Eine genaue Definition des Begriffs wäre bei diesem Ausgangspunkt fehl am Platz.“

Ein bewusst vage gehaltener Gummiparagraf also. Sechs Monate vor Wahlen in dem skandinavischen Land setzt die Mitte-Rechts-Minderheitsregierung eine Initiative der extrem rechten „Schwedendemokraten“ um, von denen sie sich tolerieren lässt. Die Rechtsaußenpartei hatte „asoziales Verhalten“ als Oberbegriff für den Abschiebegrund vorgeschlagen. Die Koalition des konservativen Premiers Ulf Kristersson ist von den Stimmen der aus Neonazigruppen hervorgegangenen Partei abhängig. Die liegt in Umfragen bei über 20 Prozent und klar vor den Konservativen – wie schon bei der letzten Wahl 2022.

Ohne Pass weniger Meinungsfreiheit: Juristische Fachorganisationen halten Schritte für rechtswidrig

Als Beispiele für „schlechten Lebenswandel“ nennt die Regierung Sozialbetrug, Schwarzarbeit, nicht bezahlte Schulden bis hin zu Strafzetteln, Missachtung behördlicher Entscheidungen sowie „Gefährdung der öffentlichen Ordnung“. Dem von der Regierung bestellten Gutachter Robert Schött zufolge können auch „Meinungsäußerungen in einem bestimmten Kontext mit entsprechenden Konsequenzen die öffentliche Ordnung gefährden“. So gut wie alle juristischen Fachorganisationen halten die Regelung und diese Interpretation für rechtswidrig.

Und auch das „Migrationswerk“, das als Aufsichtsbehörde über den Lebenswandel der Zugewanderten urteilen soll, möchte wohl nicht die Rolle eines orwellschen Großen Bruders oder einer kafkaesken Bürokratie übernehmen. Es verlangt nach „mehr Klarheit“ der Bestimmungen darüber, welche Handlungen über Gesetzesbrüche hinaus als schlechter Lebenswandel gelten sollen. John Stauffer von der NGO „Civil Rights Defender“ sagte der Nachrichtenagentur TT über die neuen Regeln: „Es kann ein System mit unterschiedlichem Grad von Meinungsfreiheit entstehen: Menschen mit schwedischer Staatsbürgerschaft hätten größere Freiheiten als solche ohne sie.“

Forssell verkündet Neuregelung gilt rückwirkend: „Lebenswandel“ vieler Personen soll überprüft werden

Den konservativen Migrationsminister ficht all das nicht an, im Gegenteil. Stolz verkündet er, dass die Neuregelung, die Mitte Juli in Kraft treten soll, entgegen der sonst üblichen Rechtsgepflogenheiten auch rückwirkend gelten werde: „Sonst würde das viel weniger treffen.“ So seien es „Hunderttausende“, deren Lebenswandel auch in der Vergangenheit unter die Lupe genommen werden soll, um ihnen potenziell die Aufenthaltsgenehmigung zu entziehen.

Hätte der Minister nicht den schwedischen Pass, müsste er aber wohl selbst als Erster des Landes verwiesen werden, gilt doch auch „Kontakt zu extremistischen Gruppen“ künftig als Abschiebegrund. Die Zeitung „Expo“ enthüllte im letzten Sommer, dass sein Sohn im Teenageralter Verbindungen zu einem wegen Gewalttaten angeklagten Aktivisten der antisemitischen „Nordischen Widerstandsbewegung“ unterhält. Auch gehörte der Filius zum „Aktivklubb Sverige“, einer dem Geheimdienst Säpo zufolge gewaltbereiten, rechtsextremen Gruppe. Forssell gab sich nach den Enthüllungen als entsetzter, ahnungsloser Vater, der danach zu Hause ernste Gespräche geführt habe. Seitdem sei alles in Butter.

Düstere Grundstimmung wegen Bandenkrieg: 15-jähriges Mädchen aus Malmö als Auftragsmörderin gefasst

Im Amt handelt Forssell weniger dialogorientiert und versöhnungsbereit. Für die Regierung präsentiert er einen Reigen von Schritten zu einem migrationsfeindlichen „Paradigmenwechsel“. Dazu gehören etwa Abschiebungen von Kindern eingewanderter Eltern ab dem 18. Geburtstag, ungeachtet ihrer Lebensumstände. Die Gesetzesänderungen führten auch zum Ausweisungsbescheid an ein acht Monate altes Baby, wohlgemerkt ohne dessen iranische Mutter, deren Aufenthaltsrecht weiter Bestand hatte. Unüberhörbare Proteste haben aber den vorläufigen Stopp der „Teenagerausweisungen“ erreicht.

An der düsteren Grundstimmung in Sachen Migration ändert das jedoch nichts. Dazu trägt vor allem die öffentliche Wahrnehmung eines vor allem von jungen Männern aus Zuwandererfamilien ausgefochtenen Bandenkriegs bei. Die jüngste entsetzliche Meldung dazu betraf ein 15-jähriges Mädchen aus Malmö. Es wurde gefasst, nachdem es zwei Menschen als Auftragsmörderin erschossen haben soll. Ein Opfer war laut Polizei ein 15-Jähriger, der sterben musste, weil sein Onkel Schulden nicht beglichen hatte. 

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