Ich bin ein Beispiel für die groteske Willkür bei Einbürgerungen in Dänemark

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(AI-Übersetzung meines Leserbriefs)

Leserbrief

Aarhus-Professor besucht seine Eltern in Bremen zu oft: Wir sind Opfer willkürlicher Ungleichbehandlung

„Mein ungläubiges Staunen über den Wahnsinn der Regeln zu sogenannten ‚Aufenthaltsunterbrechungen‘ war eines der Dinge, die mich dazu brachten, die Initiative zur Gründung des Vereins zu ergreifen“, schreibt Thomas Borchert.

26.10.25

Thomas Borchert, Kopenhagen S, dänischer Staatsbürger seit 2021 und Journalist

Nach 13 Jahren in Aarhus hat der in Deutschland geborene Professor Eric Hillebrand erfahren, dass er vorerst kein Däne werden kann. In der Zeitschrift Forskerforum vom 26. September las ich die Begründung des dänischen Ministeriums für Einwanderung und Integration für die Ablehnung seines Antrags auf dänische Staatsbürgerschaft. Das löste bei mir eine seltsame Mischung aus Lachen, Déjà-vu und Empörung aus.

Der Professor habe Dänemark zu oft den Rücken gekehrt. In seinem Antrag hatte er – wie gefordert – alle seine Auslandsreisen (wissenschaftliche Kongresse, Besuche bei den Eltern in Bremen und Urlaube) der letzten zwölf Jahre aufgelistet und kam dabei auf 743 Tage. Das bedeutet, dass er über der festgelegten Obergrenze liegt, die insgesamt ein Jahr an „Aufenthaltsunterbrechungen“ innerhalb der letzten neun Jahre beträgt.

In einem modernen Dänemark in einer globalisierten Welt ist diese Regel ein Witz – das versteht sich von selbst. Es sei denn, man möchte ausdrücklich verhindern, dass hochqualifizierte Fachkräfte sich dauerhaft in unserem Königreich niederlassen und hier Kinder großziehen. In Forskerforum erklärt Hillebrand selbst: „In der Stellenbeschreibung steht, dass erwartet wird, dass man an internationalem Austausch teilnimmt. Ich habe Kollegen, die regelmäßig halbjährige Forschungsaufenthalte absolvieren. Das gehört einfach dazu.“

Mein Déjà-vu als auch in Deutschland gebürtig ging zurück auf meinen eigenen Antrag auf dänische Staatsbürgerschaft, bei dem auch ich alle Auslandsaufenthalte der letzten zwölf Jahre auflisten musste – eine absurde Herkulesarbeit. Ich kam auf 138 Einträge, darunter viele berufsbedingte Reisen in die nordischen Länder als Auslandskorrespondent, Besuche bei meiner Mutter in ihrem Pflegeheim in Hannover und Familienurlaube. Genau wie mein Landsmann in Aarhus erfüllte ich alle anderen Voraussetzungen.

Nun kommen zwei deutliche Unterschiede: Mit meinen 954 Tagen „Aufenthaltsunterbrechungen“ lag ich weit über Hillebrands 743 Tagen. Dennoch erhielt ich 2021 ohne weiteres das grüne „Staatsbürgerschaftszertifikat“. Ich war ebenso überrascht, wie Eric Hillebrand es über seine Ablehnung war.

Dass eine derart völlig willkürliche Ungleichbehandlung bei der Staatsbürgerschaft kein Einzelfall ist, kann ich als Mitbegründer des Vereins Fair Statsborgerskab (Faire Staatsbürgerschaft) bezeugen. Mein Unglaube über den Wahnsinn der Regeln zu „Aufenthaltsunterbrechungen“ war einer der Auslöser, die mich zu der Vereinsinitiative bewegt haben.

In den Jahren danach habe ich im Kontakt mit vielen gestrandeten Antragstellern verstanden, dass die Ungleichbehandlung, die wir zwei Deutschen erlebt haben, nur die Spitze eines riesigen Eisbergs ist. Die grotesken Regeln treffen besonders und noch härter junge Menschen, die in Dänemark geboren und aufgewachsen sind, aber ausländische Eltern haben.

Seit 2021 gilt etwa: Wer nach dem 18. Geburtstag die dänische Staatsbürgerschaft beantragt, muss dreieinhalb Jahre Vollzeitbeschäftigung innerhalb der letzten vier Jahre nachweisen können. Diese Hürde gilt auch für Studierende der Universität Aarhus – also für Nachkommen von Einwanderern, die dänische Ausbildungen mit großem Fleiß und Erfolg absolviert haben.

Das Hindernis trifft zum Beispiel Medizinstudierende oder Studierende im Fachgebiet des Professors Hillebrand, der „Zeitreihenökonometrie“, deren Eltern aus Vietnam, Syrien, dem Libanon oder anderen Ländern stammen. Diese jungen Menschen, die sich für ein Studium anstelle von ungelernter Arbeit entschieden haben, können das Beschäftigungserfordernis unmöglich erfüllen, bevor sie 30 Jahre alt sind.

Die Regeln belohnen hingegen andere junge Menschen, die die Schule mit 16 verlassen, um in ungelernter Vollzeitbeschäftigung (über 30 Stunden pro Woche) zu arbeiten. Sie können die Anforderung nämlich erfüllen. Ist das klug in einer Wissensgesellschaft, die verzweifelt nach gut ausgebildeten Fachkräften ruft?

Zwar kann der Einbürgerungsausschuss des dänischen Parlaments von der Beschäftigungsanforderung Ausnahmen machen, doch auch hier erhalten viele Antragsteller eine Ablehnung. Außerdem überbieten sich derzeit die meisten Parteien in die entgegengesetzte Richtung: Wer kann im kommenden Wahlkampf die verrücktesten neuen Hürden vorschlagen? Nur die Fantasie setzt Grenzen

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